Gutshof richtig versichern. Gutshof in mitten von Weinreben.

Gutshof richtig versichern 

Alte Hofgüter, Bauernhäuser oder Weingüter zeichnen sich oft durch eine offene U-Form Bauweise aus, die bei der Öffnung des U’s in ein Hoftor enden. Das bedeutet, die Wohnanlagen, Produktionsstätten und Stallungen sind zu der Straße hin wie ein umgedrehtes U geöffnet. Die Anordnung dieser Objekte mit gleichermaßen vielen verschiedenen Nutzungsarten macht es oft schwer einen korrekten Gebäudewert zu ermitteln. Doch gerade hier sollten alle Berechnungen Hand und Fuß haben. 

Ist die Berechnung nicht korrekt oder fehlen wichtige Angaben zum Zustand oder der Ausstattung des Gebäudes, kann ein Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzen oder sogar ganz versagen.

 

Bei der täglichen Arbeit

In der täglichen Praxis haben sich zwei Fallkonstellationen durchgesetzt.

Zum einen und das ist die häufigste Variante, ist die Wohngebäudeversicherung ewig alt und nicht aktuell. Gerade bei älteren Gebäuden und Anlagen kann es schnell zu baulichen Veränderungen kommen. Hier ein Anbau, da was weggerissen oder doch vielleicht im Hinterhof für die Kinder noch ein Einfamilienhaus gebaut. Zusätzlich besteht meist nur ein Vertrag zur Feuerversicherung, da früher diese Versicherung Pflicht war. Eine Erweiterung für die Gefahren Leitungswasser, Sturm/ Hagel oder gar Elementarversicherung gab es nie.

Zum anderen wurde die Wohngebäudeversicherung aufgrund vermeintlicher Leistungsverbesserung und auch noch zum „günstigeren“ Beitrag gewechselt. Hier sehe ich oft das der Wert der Gebäude einfach komplett falsch berechnet wurden und so erst die massive Preisdifferenz zustande kam.

Warum ist das so?

Im ersten Fall sind die Besitzer meist schon ein etwas älterer Jahrgang und haben die Themen wie Erweiterungen der Versicherungsgefahren oder Anpassung bei baulichen Veränderungen nicht präsent. Es kann natürlich auch ein Eigentümerwechsel stattgefunden haben und die neuen Besitzer haben die Wohngebäudeversicherung einfach wie im Altbestand zuvor bestehen lassen. Vielleicht wurde hier beim Kauf der Immobilie kein Wert auf Überprüfung des Versicherungsschutzes gelegt oder eine Anpassung wäre den neuen Eigentümern einfach zu teuer gewesen.

Im zweiten Fallbeispiel liegt das Problem dann oft am Vermittler, der einen Abschluss möchte und das Bauernhaus einfach schnell in seinen Standardrechner eingibt. Hier gleich vorweg, die meisten Weingüter, Herrenhäuser und Güter können nicht korrekt in Standardprogrammen berechnet werden. Aus diesem Grund bekommen diese Standardrechner-Versicherungsvermittler auch oft ein günstigeres Ergebnis heraus. 
Als weitere Gefahrenquelle kommen hier die Falschangeben der neuen „Gutsherren“ hinzu. Da oft ein Mangel an Unterlagen und Bauplänen besteht, werden beispielsweise Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche geschätzt. Auch hier kann es im schlimmsten Fall zu Kürzungen oder Leistungsfreiheit des Versicherers kommen.

Wie ist die richtige Vorgehensweise?

Wie bereits erwähnt können die meisten Produktrechner der entsprechenden Versicherung die Bauweisen dieser Objekte und auch die hohen Quadratmeter an Wohn- und Nutzfläche nicht korrekt verarbeiten. Deshalb ist es meiner Ansicht nach zwingend notwendig eine offizielle Ausschreibung an verschiedene Versicherungsunternehmen einzureichen und eine

Gebäudewertermittlung durch den Profi durchführen zu lassen.

Es empfiehlt sich zu aller erst die bestehenden Baupläne und Wohnflächenberechnungen (auch Umbauter Raum) zu überprüfen. Da nicht alle Gebäudeteile baulich verändert werden, hat man hier schon mal ein Grundgerüst an vorhandenen Daten. Liegen hier keine Unterlagen mehr vor, bzw. liegen nur teilweise vor, sollten hier die Gebäude und Räume neu vermessen werden. Diesen Vorgang können die Besitzer vor Ort gerne mit Zollstock oder Lasermeter selbst durchführen. Gerne übernehmen wir das messen für Sie oder sind behilflich. In den aller meisten Fällen wird hier keine offizielle Vermessung benötigt. Ist alles korrekt vermessen ist ein wichtiger Teil der Wertermittlung abgeschlossen.

Als nächstes werden von allen Seiten der Immobilie Fotos gemacht. Durch die U-Bauweise des Hofgutes sollten es inklusive Hoftor und Innen- bzw. Außenansicht acht Bilder sein. Gibt es besonders aufwendig gestallte Räume mit Skulpturen oder Deckenmalereien, sollten diese wertsteigernden Räumlichkeiten ebenfalls als Bild festgehalten werden.

Wir empfehlen zusätzlich über ein spezielles und kostenpflichtiges Programm (Wert1914) einen Wertabgleich vorzunehmen. Ohnehin möchte eine große Zahl der Versicherungsunternehmen diesen Wert bei der angestrebten Ausschreibung haben.

Ausschreibung

Sind alle Daten des zu versichernden Objektes korrekt dokumentiert und gesammelt, setzten wir die Ausschreibung auf.

Je nach Wohngebäude-Versicherer muss hier dann noch zusätzlich ein Wertermittlungsbogen aus dem eigenen Haus ausgefüllt und mitgeschickt werden.

Wir empfehlen immer die Ausschreibung an mindestens fünf Versicherer weiterzuleiten, da es hier oft zu Preisdifferenzen von mehreren Hundert, manchmal auch Tausenden Euro kommen kann.

In der Regel kommen die Angebote und auch Ablehnungen nach ca. 14 Tagen an uns zurück.

Nun werten wir die erhalten Angebote aus und vergleiche hier nochmal Leistungen und Bedingungswerke. Falls wir hier nicht zufrieden sind, kann es passieren, dass wir erneut ausschreiben und diesen Vorgang wiederholen. Der ganze Aufwand soll sich am Ende ja für den Versicherten lohnen.

Angebote

Wenn wir mit der getroffenen Auswahl zufrieden sind, legen wir die Vorauswahl unserem Mandanten oder Interessenten vor und besprechen gründlich alle Details der jeweiligen Angebote.

Gemeinsam filtern wir dann den passenden Versicherungsschutz heraus.

Abschließend noch ein Profi-Tipp

Es lohnt sich meistens bei regionalen Versicherern anzufragen. Diese Versicherer sind meist mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut. Denn eins ist klar, in dieser entsprechenden Region wird es mehr als nur ein ähnliches Hofgut oder Weingut geben. Somit kann hier auch von der Erfahrung des Versicherers profitiert werden.


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