Veranstaltungshaftpflicht für Großveranstaltungen. Wurstmarkt, Oktoberfest, Handkeesfescht

 

Die wichtigsten Punkte einer Veranstaltungshaftpflicht für Großveranstaltungen

Loschter Handkeesfescht, Bad Dürkheimer Wurstmarkt, Münchner Oktoberfest & Co 

Großveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Messen oder Sportevents ziehen oft Tausende von Besuchern an. Wo viele Menschen zusammenkommen, steigt das Risiko für Unfälle und Schäden. Ein umgestürzter Lautsprecherturm, ein verletzter Besucher oder ein beschädigtes Mietobjekt – die Liste möglicher Schadensfälle ist lang. Ohne eine geeignete Veranstaltungshaftpflichtversicherung können solche Vorfälle für Veranstalter schnell existenzbedrohend werden.

Die Veranstaltungshaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die während Ihrer Veranstaltung entstehen können. Sie ist damit ein unverzichtbarer Bestandteil jeder professionellen Eventplanung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?
  2. Für wen ist die Veranstaltungshaftpflicht sinnvoll?
  3. Welche Schäden deckt die Veranstaltungshaftpflicht ab?
  • 4.1 Personenschäden
  • 4.2 Sachschäden
  • 4.3 Vermögensschäden
  1. Deckungssumme: Wie hoch sollte sie sein?
  2. Haftungsgrundlage für Veranstalter
  3. Geltungszeitraum und Geltungsbereich
  4. Ausschlüsse und Besonderheiten
  5. Zusätzliche Versicherungen für Großveranstaltungen
  6. Praktische Tipps für Veranstalter
  7. Fazit: Sicherheit für Veranstalter und Besucher
  8. FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Veranstaltungshaftpflicht


1. Was ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die Veranstalter gegen Ansprüche Dritter absichert. Sie greift immer dann, wenn durch die Organisation oder Durchführung einer Veranstaltung ein Schaden entsteht und der Veranstalter dafür haftbar gemacht wird.

Typische Beispiele:

  • Ein Besucher stolpert über ein loses Kabel und verletzt sich.
  • Ein Catering-Mitarbeiter verschüttet Getränke auf teure technische Geräte eines Ausstellers.
  • Beim Aufbau einer Bühne wird das Parkett der gemieteten Halle beschädigt.

Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.


2. Für wen ist die Veranstaltungshaftpflicht sinnvoll?

Die Veranstaltungshaftpflicht ist für alle Veranstalter von Großveranstaltungen unverzichtbar – egal, ob es sich um Unternehmen, Vereine, Agenturen oder Privatpersonen handelt. Besonders wichtig ist sie für:

  • Konzert- und Festivalveranstalter
  • Sportevent-Organisatoren
  • Messe- und Ausstellungsbetreiber
  • Stadt- und Straßenfest-Veranstalter
  • Firmen, die Betriebsfeste oder Tagungen ausrichten

Auch für kleinere Veranstaltungen ist eine Haftpflichtversicherung ratsam, aber bei Großveranstaltungen mit vielen Teilnehmern, komplexer Technik und erhöhtem Risiko ist sie Pflicht.


3. Welche Schäden deckt die Veranstaltungshaftpflicht ab?

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung schützt vor drei zentralen Schadensarten:

4.1 Personenschäden

Personenschäden entstehen, wenn Besucher, Mitarbeiter oder Dritte durch die Veranstaltung verletzt werden. Beispiele:

  • Ein Besucher stürzt über eine schlecht gesicherte Kabelbrücke und bricht sich das Bein.
  • Ein Pyrotechnik-Unfall führt zu Verbrennungen bei einem Helfer.

Die Versicherung übernimmt Kosten für medizinische Behandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und ggf. Rentenzahlungen bei dauerhaften Beeinträchtigungen.

4.2 Sachschäden

Sachschäden betreffen das Eigentum Dritter, das durch die Veranstaltung beschädigt wird, z.B.:

  • Beschädigung von gemieteten Veranstaltungsräumen oder Mobiliar
  • Zerstörung von Technik, die von Ausstellern oder Künstlern mitgebracht wurde

Die Versicherung ersetzt die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.

4.3 Vermögensschäden

Vermögensschäden sind finanzielle Verluste, die als Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen, etwa:

  • Ein Aussteller kann wegen eines Schadens seine Produkte nicht präsentieren und erleidet einen Umsatzausfall.

Die Veranstaltungshaftpflicht kann auch solche Folgekosten abdecken.

4. Deckungssumme: Wie hoch sollte sie sein?

Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, den die Versicherung im Schadensfall zahlt. Sie sollte immer dem Risiko und der Größe der Veranstaltung angepasst sein. Für Großveranstaltungen sind Deckungssummen von mindestens 2 bis 5 Millionen Euro üblich. Bei sehr großen Events, etwa Open-Air-Festivals mit zehntausenden Besuchern, können auch höhere Summen sinnvoll sein.

Tipp: Viele Veranstaltungsorte und Behörden verlangen eine Mindestdeckungssumme als Voraussetzung für die Genehmigung der Veranstaltung.

5. Haftungsgrundlage für Veranstalter

Veranstalter haften nach §823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für Schäden, die sie selbst, ihre Mitarbeiter oder Helfer Dritten zufügen. Dabei reicht bereits einfache Fahrlässigkeit aus. Das bedeutet: Auch wenn Sie den Schaden nicht absichtlich verursacht haben, können Sie haftbar gemacht werden.

Beispiel:
Ein Helfer vergisst, eine Absperrung korrekt zu befestigen. Ein Besucher stürzt und verletzt sich. Der Veranstalter haftet.

6. Geltungszeitraum und Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz der Veranstaltungshaftpflicht beginnt meist schon einige Tage vor dem eigentlichen Event und endet einige Tage danach. Typisch sind drei Tage für Aufbau und drei Tage für Abbau. Der genaue Zeitraum kann individuell vereinbart werden.

Wichtig:
Auch Schäden beim Auf- und Abbau, bei Proben oder Generalproben sind in der Regel mitversichert – sofern sie im Rahmen der Veranstaltung stattfinden.

7. Ausschlüsse und Besonderheiten

Wie jede Versicherung hat auch die Veranstaltungshaftpflicht bestimmte Ausschlüsse. Nicht versichert sind in der Regel:

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (z.B. Missachtung von Sicherheitsvorschriften)
  • Schäden an eigenen Gegenständen des Veranstalters
  • Bestimmte Risikoveranstaltungen (z.B. Motorsport, Feuerwerke, Demonstrationen), sofern nicht explizit eingeschlossen
  • Schäden bei Veranstaltungen mit extrem hoher Besucherzahl, wenn dies im Vertrag ausgeschlossen ist

Tipp:
Lese die Versicherungsbedingungen genau und spreche besondere Risiken (z.B. Pyrotechnik, Tiere, Fahrgeschäfte) explizit mit dem entsprechenden Vermittler ab.

8. Zusätzliche Versicherungen für Großveranstaltungen

Neben der Veranstaltungshaftpflicht gibt es weitere wichtige Versicherungen für Großveranstalter:

  • Veranstaltungsausfallversicherung: Deckt Kosten bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung (z.B. wegen Unwetter, Krankheit von Künstlern).
  • Equipmentversicherung: Schützt technisches Equipment und Mietgegenstände gegen Diebstahl, Beschädigung oder Verlust.
  • Unfallversicherung für Helfer und Mitarbeiter: Ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung, besonders bei freiwilligen Helfern.
  • Rechtsschutzversicherung: Übernimmt Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen.

9. Praktische Tipps für Veranstalter

  • Frühzeitig informieren: Hole Angebote von verschiedenen Versicherern ein und vergleiche die Leistungen und Preise.
  • Risikoanalyse durchführen: Überlege, welche speziellen Risiken deine Veranstaltung birgt (z.B. besondere Technik, Tiere, Pyrotechnik).
  • Versicherungssumme ausreichend wählen: Lieber etwas höher absichern, um im Schadensfall nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.
  • Alle Beteiligten informieren: Weise Mitarbeiter und Helfer auf Sicherheitsvorschriften und Versicherungsbedingungen hin.
  • Dokumentation: Halte den Aufbau, Sicherheitsmaßnahmen und Ablaufpläne schriftlich fest – das hilft im Schadensfall bei der Regulierung.


10. Fazit: Sicherheit für Veranstalter und Besucher

Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist für Großveranstaltungen unverzichtbar. Sie schützt Veranstalter vor den finanziellen Risiken, die durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen können. Die richtige Versicherung gibt Ihnen die Sicherheit, sich ganz auf die Planung und Durchführung Ihres Events zu konzentrieren – und sorgt dafür, dass auch im Schadensfall niemand auf den Kosten sitzen bleibt.

11. FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Veranstaltungshaftpflicht

1. Ist die Veranstaltungshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, aber sie wird von vielen Behörden und Veranstaltungsorten als Voraussetzung verlangt.

2. Was kostet eine Veranstaltungshaftpflicht für Großveranstaltungen?
Die Kosten hängen von Größe, Art, Dauer und Risiko der Veranstaltung ab. Für Großevents können die Prämien mehrere hundert bis tausende Euro betragen.

3. Sind Schäden durch Wetterereignisse abgedeckt?
Schäden durch Wetter (z.B. Unwetter) sind meist nicht in der Haftpflicht, sondern in einer Veranstaltungsausfallversicherung versichert.

4. Muss ich jede Veranstaltung einzeln versichern?
Für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen gibt es auch Jahrespolicen.

5. Was passiert, wenn ich keine Haftpflicht habe und ein Schaden entsteht?
Du haftest persönlich und unter Umständen mit deinem gesamten Vermögen.

Fazit:

Mit der richtigen Veranstaltungshaftpflichtversicherung sind Sie als Veranstalter auf der sicheren Seite. Sorgen Sie vor – für Ihre Gäste, Ihre Mitarbeiter und für sich selbst!

Weitere Informationen und individuelle Beratung erhältst du bei uns oder auch spezialisierten Versicherungsmaklern.

 


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